Sie bezahlen grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung. Die Zuzahlung bezieht sich auf die 10% des Pauschalbetrages, den Ihre Krankenkasse für Ihre Versorgung übernimmt. Die Zuzahlung ist somit unabhängig von Ihrer Produktauswahl. Die Zuzahlung fällt jeden Versorgungsmonat an, unabhängig von Ihrem Lieferrythmus an.

Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises zu. In diesem Fall werden wir Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung stellen.

Bitte beachten Sie, dass wir am Anfang jeden Jahres einen neuen Befreiungsausweis benötigen.